Hundeschule Stahlschmidt

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Sachkundenachweis Nordrhein-Westfalen

Sachkundenachweis und Verhaltensprüfung in der Hundeschule Stahlschmidt

Die Hundehaltung in Nordrhein-Westfalen wird u.a. durch das Landeshundegesetz (LHundG NRW) geregelt. Neben der allgemeinen Anleinpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen, bestimmt das Gesetz für drei verschiedene Gruppen von Hunden besondere Auflagen zur Haltung. Aufgrund der zahlreichen gesetzlich geregelten Besonderheiten, Pflichten und Ausnahmen stellen wir das gesamte Gesetz noch einmal zum Nachlesen zur Verfügung: www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lhg1_06.pdf


Zwei der drei Hundegruppen im Überblick:

große Hunde (sog. 20/40 Hunde)

Der Gesetzgeber verlangt u.a. von einem Halter eines „großen Hundes“ (hierzu zählen alle Hunde, die schwerer als 20 kg und größer als 40 cm Widerristhöhe sind) den Nachweis, dass er über die dazu nötige Sachkunde verfügt. Diese wird mittels eines theoretischen Multiple-Choice-Tests überprüft. Aus einem gesamten Fragekatalog müssen 30 zufällig ausgesuchte Fragen beantwortet werden. Bei mehr als 70% richtig beantworteter Fragen gilt der Test als bestanden. Zur Vorbereitung auf den Test finden Sie auf der Internetseite www.tieraerztekammer-nordrhein.de einige Fragebögen + Lösungsschablone.

Hunde bestimmter Rassen

Hierzu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu, Rottweiler.

Auch hier verlangt der Gesetzgeber eine nötige Sachkunde des Hundehalters. Diese wird mittels eines theoretischen Multiple-Choice-Tests überprüft, der sich nur geringfügig von dem Test für große Hunde unterscheidet. Aus einem gesamten Fragekatalog müssen 50 zufällig ausgesuchte Fragen beantwortet werden. Bei mehr als 70% richtig beantworteter Fragen gilt der Test als bestanden.

Alle Hunde der o.g. „bestimmten Rassen“ unterliegen ab ihrem 06. Lebensmonat laut Gesetz einem generellen Leinen- und Maulkorbzwang. Um Ihren Hund von diesen Zwängen zu befreien, ist ein erfolgreich absolvierter Verhaltenstest notwendig. Hierfür muss Ihr Hund mind. 15 Monate alt sein.

Der Verhaltenstest beinhaltet folgende Elemente:

  • Gehorsam des Hundes
  • Verhalten bei Kontakt in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt treten
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Gegebenheiten (z.B. Aufspannen eines Schirmes, Fallenlassen eines Schlüsselbundes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen)
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B. Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife)
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden


Der Verhaltenstest verläuft sowohl mit angeleintem als auch mit abgeleintem Hund.

Als anerkannte Sachverständige des Landes NRW können Sie in meiner Hundeschule sowohl den Sachkundenachweis als auch den Verhaltenstest absolvieren. Sprechen Sie mich hierzu gerne an!

Prüferin: Marei Stahlschmidt

Alle Kosten im Überblick:

  • Sachkundenachweis: 49,00 € inkl. MwSt
  • Verhaltensprüfung: 199,00 € inkl. MwSt

Anmeldungen zum Sachkundenachweis oder/und zur Verhaltensprüfung nehme ich persönlich, telefonisch oder per E-Mail entgegen.

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